Kapitel 01 · 00:00Was verlangt der AI Act genau?
Die Regel steht in Artikel 50 der KI-Verordnung, wie der AI Act auf Deutsch heißt. Absatz 1 verpflichtet Anbieter, KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so zu gestalten, dass diese Menschen erfahren, dass sie es mit einer KI zu tun haben. Ein KI-Telefonassistent ist genau so ein System: Er spricht in Echtzeit mit Anrufern.
„Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, [so gestaltet werden, dass diese Personen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren].“
Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung (EU) 2024/1689 · Ergänzung in Klammern sinngemäß
Absatz 5 regelt das Wie: Die Information muss klar und eindeutig sein, spätestens bei der ersten Interaktion kommen und den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Ein Hinweis, den man überhören oder nur schwer verstehen kann, erfüllt die Pflicht also nicht.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn für eine durchschnittlich informierte, aufmerksame Person ohnehin offensichtlich ist, dass sie mit einer KI spricht. Die EU-Kommission legt diese Ausnahme in ihren Leitlinien eng aus. Am Telefon hilft sie kaum: Moderne KI-Stimmen klingen so natürlich, dass viele Anrufer den Unterschied nicht hören.
Kurz gesagt Ab dem ersten Satz muss klar sein: Hier spricht eine KI.
Kapitel 02 · 01:00Seit wann gilt das – auch in Österreich?
Seit 2. August 2026. Der AI Act ist eine EU-Verordnung und gilt in Österreich unmittelbar, ein eigenes Umsetzungsgesetz braucht es dafür nicht. Auch der Digital-Omnibus, mit dem die EU im Sommer 2026 einige Fristen verschoben hat, ändert an der Hinweispflicht nichts. Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisiko-Systeme und – für bereits laufende Systeme – die technische Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte.
- AI Act tritt in KraftDie Regeln gelten danach schrittweise.
- Verbote und KI-KompetenzVerbotene Praktiken, Pflicht zur Schulung im Umgang mit KI.
- Leitlinien der EU-KommissionWie die Transparenzpflichten nach Art. 50 auszulegen sind.
- Digital-Omnibus im AmtsblattVerordnung (EU) 2026/1744 verschiebt einzelne Fristen – nicht den KI-Hinweis.
- Transparenzpflichten geltenAb jetzt muss sich dein Telefonassistent als KI zu erkennen geben.
- Kennzeichnung KI-erzeugter InhalteÜbergangsfrist für generative Systeme, die schon vor August 2026 am Markt waren, endet.
- Hochrisiko-SystemePflichten für KI in sensiblen Bereichen nach Anhang III.
Eine Behörde, die das in Österreich kontrolliert, ist bis heute nicht benannt – die KI-Servicestelle der RTR bestätigt das auch im Oktober 2026. Das Bundeskanzleramt stellte aber schon im Sommer klar, dass Unternehmen die Vorgaben trotzdem einhalten müssen – sie lassen sich auch über Persönlichkeitsrechte durchsetzen. Darauf zu warten, dass jemand kontrolliert, ist also keine gute Strategie.
Kapitel 03 · 02:10Wer ist verantwortlich: der Anbieter oder dein Betrieb?
Absatz 1 richtet sich an den Anbieter. Das ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. Wer ein System nur in eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber. Bei Telefonassistenten kommt es darauf an, wie dein Agent entstanden ist:
| So nutzt du den Agenten | Anbieter ist eher | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Fertiges Telefon-KI-Produkt eines Softwareherstellers | der Hersteller | Prüfen, ob der KI-Hinweis eingebaut ist und sich nicht abschalten lässt. |
| Eigener Agent, für dich gebaut, telefoniert unter deinem Firmennamen | je nach Vertrag du selbst oder die Agentur | Rolle schriftlich festhalten, KI-Hinweis als feste Anforderung vereinbaren. |
| Selbst zusammengebaut aus Sprachmodell, Stimme und Telefonie | du selbst | Hinweis selbst einbauen, testen und dokumentieren. |
Die Zuordnung hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel lass sie dir rechtlich bestätigen.
In der Praxis ist die Frage weniger wichtig, als sie klingt: Der Anrufer hört deinen Firmennamen. Geht etwas schief, fällt es auf deinen Betrieb zurück. Sorg deshalb in jedem Fall dafür, dass der Hinweis da ist – egal, wer ihn formal schuldet.
Kapitel 04 · 03:05Wie klingt eine Begrüßung, die passt?
Der Hinweis gehört in den ersten Satz, bevor der Anrufer sein Anliegen schildert. Am verständlichsten ist das Wort „KI“. Kanzleien, die die Leitlinien der Kommission ausgewertet haben, lesen sie so, dass vage Bezeichnungen – etwa ein allgemeines „Assistent“ – nicht ausreichen.
„Grüß Gott, Sie sprechen mit der KI-Assistentin von Muster Bau. Wie kann ich Ihnen helfen?“
Hinweis im ersten Satz, eindeutig und kurz.
„Guten Tag, hier ist der KI-Telefonassistent der Hausverwaltung Muster. Ich nehme Ihre Schadensmeldung auf.“
Sagt, wer spricht, für wen und wobei er hilft.
„Hallo, hier spricht die digitale Assistentin.“
„Digital“ sagt nicht eindeutig, dass kein Mensch spricht.
„Grüß Gott, hier ist Lisa von Muster Bau.“
Menschlicher Name ohne Hinweis: Anrufer halten Lisa für eine Mitarbeiterin.
Ein Name ist erlaubt, solange der Hinweis dabeisteht: „Hier ist Lena, die KI-Assistentin von Muster Bau“ ist klar. Sprich langsam und deutlich – gerade ältere Anrufer sollen den Hinweis beim ersten Hören verstehen.
Kapitel 05 · 04:13So läuft ein sauberer Anruf ab
Spiel das Gespräch ab und schalte zwischen den beiden Varianten um. Rechts siehst du, welche Anforderungen erfüllt sind.
- KI-Hinweis im ersten Satz
- Eindeutig formuliert
- Auf Nachfrage ehrlich
- Grüß Gott, Sie sprechen mit der KI-Assistentin von Muster Bau. Wie kann ich Ihnen helfen?
- Ich bräuchte ein Angebot für eine neue Fassade.
- Gerne. Darf ich dafür Ihre Adresse und eine Rückrufnummer aufnehmen?
- Moment – rede ich gerade mit einem Menschen?
- Nein, ich bin ein KI-System. Wenn Sie möchten, verbinde ich Sie mit einem Mitarbeiter.
- Passt schon, nehmen Sie es bitte auf.
- Danke! Herr Huber meldet sich morgen bis 12 Uhr bei Ihnen.
- Grüß Gott, hier ist Lisa von Muster Bau. Wie kann ich Ihnen helfen?
- Ich bräuchte ein Angebot für eine neue Fassade.
- Gerne. Darf ich dafür Ihre Adresse und eine Rückrufnummer aufnehmen?
- Moment – rede ich gerade mit einem Menschen?
- Ich bin Lisa, ich kümmere mich gerne um Ihr Anliegen.
- Ah, gut. Dann nehmen Sie es bitte auf.
- Danke! Herr Huber meldet sich morgen bis 12 Uhr bei Ihnen.
Kapitel 06 · 05:11Gilt das auch, wenn der Agent selbst anruft?
Ja. Die Hinweispflicht hängt nicht davon ab, wer wen anruft. Bei ausgehenden Anrufen kommt laut den Leitlinien der Kommission etwas dazu: Ein KI-Agent, der für jemanden handelt, soll auch sagen, in wessen Auftrag er das tut. Für eine Terminbestätigung heißt das: Name des Betriebs, Grund des Anrufs und KI-Hinweis gleich am Anfang.
Unabhängig vom AI Act gilt in Österreich § 174 TKG 2021: Anrufe zu Werbezwecken sind nur mit vorheriger Einwilligung erlaubt. Das gilt für KI genauso wie für Menschen.
Kapitel 07 · 05:38Was droht, wenn der Hinweis fehlt?
Das regelt Artikel 99 Absatz 4 und 6 der KI-Verordnung. Für die meisten Betriebe ist das größere Risiko aber ein anderes: Wer merkt, dass er ohne Hinweis mit einer Maschine gesprochen hat, fühlt sich getäuscht – und das bleibt am Firmennamen hängen. Ein offener Hinweis kostet zwei Sekunden und schafft Vertrauen.
Kapitel 08 · 06:04Checkliste für deinen KI-Telefonassistenten
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FAQHäufige Fragen
Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder auf der Website?
Nein. Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion kommen – am Telefon also im Gespräch selbst. Laut den Leitlinien der EU-Kommission genügen Hinweise in Geschäftsbedingungen oder versteckte Angaben nicht.
Darf mein KI-Assistent einen Namen haben?
Der AI Act verbietet keinen Namen. Entscheidend ist, dass der KI-Hinweis klar dabei ist: „Hier ist Lena, die KI-Assistentin von Muster Bau“ ist eindeutig, „Hier ist Lena von Muster Bau“ allein nicht.
Muss der Hinweis bei jedem Anruf kommen?
Ja, das ist der sichere Weg. Am Telefon weißt du nie, wer anruft und ob die Person den Agenten schon kennt. Ein kurzer Hinweis am Anfang jedes Gesprächs kostet zwei Sekunden.
Gilt das auch für den Chatbot auf meiner Website?
Ja. Artikel 50 Absatz 1 gilt für alle KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren – also auch für Chatbots. Dort reicht meist ein gut sichtbarer Hinweis zu Beginn des Chats.
Muss ich Gespräche aufzeichnen?
Der AI Act verlangt keine Aufzeichnung. Wenn dein System Gespräche aufzeichnet oder mitschreibt, gilt zusätzlich die DSGVO: Anrufer müssen darüber informiert werden, und du brauchst mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wo bekomme ich in Österreich Auskunft?
Die KI-Servicestelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) informiert Unternehmen zum AI Act. Für deinen konkreten Fall ist eine rechtliche Beratung der sichere Weg.
§Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 und Art. 99EUR-Lex
- Art. 50 KI-Verordnung – deutscher Wortlautdejure.org
- Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems (20.07.2026)Europäische Kommission
- EU AI Act Update: Commission Adopts Guidelines on Article 50 Transparency Obligations (03.08.2026)Stephenson Harwood
- You talkin’ to me? Operationalising the EU AI Act’s transparency obligations (08/2026)Ropes & Gray
- Digital Omnibus on AI has been published (24.07.2026)Cuatrecasas
- Grüne kritisieren fehlende KI-Aufsicht (30.07.2026)ORF
- KI-Servicestelle: Häufige Fragen zum AI ActRTR
- § 174 Telekommunikationsgesetz 2021 – unerbetene NachrichtenRIS
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: 20. Oktober 2026.